Teilnahmebedingungen für Symposium und Fachmesse

Stand: 08.10.2026 · Version: 2026-10-08-v1.0

Diese Teilnahmebedingungen gelten für Tickets und sonstige entgeltliche Teilnahmeleistungen rund um das von der Firma Halfmann veranstaltete Symposium für Fußgesundheit einschließlich der zugehörigen Fachmesse.

1. Veranstalter

Firma Halfmann
Inhaberin: Melanie Halfmann
Friedrich-Hölscher-Straße 416
44328 Dortmund
Deutschland

2. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Teilnahmebedingungen ergänzen die im Online-Shop geltenden allgemeinen Vertragsbedingungen für den Erwerb von Symposiums- und Fachmesse-Tickets. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die bei der Bestellung angezeigte Ticketart, der Preis und die Veranstaltungsbeschreibung.

Bei Online-Bestellungen werden diese Teilnahmebedingungen nur dann Vertragsbestandteil, wenn vor Abschluss der Bestellung auf sie hingewiesen wird, die Möglichkeit zur Kenntnisnahme besteht und der Besteller ihrer Geltung zustimmt.

3. Ticketarten, Personalisierung und Übertragbarkeit

Es werden insbesondere All-in-One-Tickets und Fachmesse-Tickets angeboten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produkt- und Veranstaltungsbeschreibung.

Tickets können personenbezogen geführt und mit einem individuellen QR-Code versehen werden. Soweit eine Personalisierung erforderlich ist, muss sie vor Nutzung des Tickets abgeschlossen sein. Eine unberechtigte Mehrfachnutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe des QR-Codes ist nicht zulässig.

Die Benennung einer Ersatzperson ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach vorheriger Mitteilung an den Veranstalter grundsätzlich möglich, sofern dem keine sachlichen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen. Bereits dokumentierte Teilnahme-, Workshop- oder Fortbildungsdaten können dabei nicht auf eine andere Person übertragen werden.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die im Online-Shop bzw. in der jeweiligen Rechnung ausgewiesenen Preise und Zahlungsbedingungen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur im Rahmen eines wirksam geschlossenen Vertrags und vorbehaltlich der vollständigen Zahlung, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

5. Stornierung durch Teilnehmer

Eine Stornierung muss in Textform, zum Beispiel per E-Mail, gegenüber dem Veranstalter erklärt werden.

Bis einschließlich 6 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung gegen Erstattung des gezahlten Ticketpreises möglich.

Ab 5 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn wird bei einem Rücktritt eine Stornopauschale in Höhe von 100 % des Ticketpreises berechnet. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson nach Ziffer 3 bleibt möglich.

Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

6. Gesetzliche Widerrufsrechte

Etwaige gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Diese Teilnahmebedingungen enthalten keine eigenständige Einschränkung eines gesetzlich bestehenden Widerrufsrechts.

7. Programm, Referenten, Workshops und organisatorische Änderungen

Der Veranstalter darf aus sachlichem Grund notwendige Änderungen an Programm, Reihenfolge, Räumen, Zeiten oder Referenten vornehmen, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird. Bei Ausfall eines Referenten kann ein fachlich geeigneter Ersatz eingesetzt werden.

Workshopplätze können kapazitätsbegrenzt sein. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt wurde, begründet der Erwerb eines Tickets keinen Anspruch auf einen bestimmten Workshop oder eine bestimmte Sitzplatzposition.

8. Absage oder wesentliche Änderung durch den Veranstalter

Wird die Veranstaltung endgültig abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte für die abgesagte Leistung erstattet. Bei Verlegung oder wesentlicher Änderung richten sich die Rechte der Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.

9. Einlass, Anwesenheit und Fortbildungspunkte

Für den Einlass kann die Vorlage des personalisierten Tickets bzw. QR-Codes verlangt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Zweifeln an der Zuordnung einen geeigneten Identitätsnachweis zu verlangen.

Fortbildungspunkte und Teilnahmebescheinigungen werden nur nach Maßgabe der tatsächlich dokumentierten Anwesenheit und der veröffentlichten Teilnahmebedingungen vergeben. Für die Anerkennung durch externe Stellen oder Behörden kann keine Garantie übernommen werden, soweit deren Entscheidung außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegt.

10. Handouts, Skripte und Aufzeichnungen

Bereitgestellte Handouts, Skripte und sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und grundsätzlich nur zur persönlichen Nutzung durch berechtigte Teilnehmer bestimmt. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist ohne Zustimmung der Rechteinhaber nicht gestattet.

Eigene Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen von Vorträgen oder geschützten Präsentationsinhalten sind nur mit vorheriger Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber zulässig.

11. Hausordnung und Sicherheit

Teilnehmer haben die Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie angemessene Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitspersonals zu beachten. Bei erheblichen Störungen, Gefährdungen oder missbräuchlicher Nutzung von Tickets kann der Zutritt verweigert oder die Person von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

12. Tombola

Eine im Rahmen der Veranstaltung angebotene Tombola ist eine zusätzliche freiwillige Leistung. Teilnahmeberechtigung, Anwesenheitserfordernisse, Ziehungsart und Gewinnabwicklung richten sich nach den jeweils veröffentlichten Tombola-Regeln. Eine Barauszahlung von Sach- oder Gutscheinpreisen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.

13. Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter

Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Informationen zu Zweck, Rechtsgrundlage, Widerspruchsmöglichkeiten und Datenschutz werden gesondert bereitgestellt. Eine datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligung wird nicht allein durch die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen ersetzt.

14. Haftung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Vertrags- und Veranstaltungsdurchführung verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters unter https://halfmann-shop.de/datenschutz/.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss solcher Regelungen, deren Anwendung gegenüber Verbrauchern zwingend vorgeschrieben ist. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – Dortmund Gerichtsstand.

17. Schlussbestimmung

Soweit einzelne Bestimmungen nicht wirksam einbezogen oder unwirksam sein sollten, bleibt der Vertrag im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen.


Hinweis: Diese Fassung ist für den praktischen Einsatz vorbereitet. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gerade die Einordnung gesetzlicher Widerrufsrechte bei einer beruflichen Fach-/Fortbildungsveranstaltung sollte bei Gelegenheit anwaltlich geprüft werden.